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Common Object Request Broker Architecture

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3 Das Objektmodell Der Objektzugriff Seminar Verteilte Systeme       CORBA 13 erläutert. Hier wird als erstes eine Objektreferenz vom Objekt, welches zu Prozess A gehört, an   Prozess   B   weitergegeben.   Nachdem   Prozess   B   diese   Referenz   hat,   kann   er   einen Methodenaufruf starten. Dieser Methodenaufruf wird über den ORB an den Eigentümer des zur Referenz gehörenden Objekts  – hier wäre das Prozess A  – weitergeleitet. Bei Prozess A wird  dann  der  Methodenaufruf  ausgeführt.  Anschließend  wird  das  Ergebnis  gegebenenfalls über den ORB wieder an Prozess B zurückgeleitet.   In  CORBA  werden    hierzu  spezielle  Referenzen  verwendet.  Man  nennt  sie  „Interoperable Objektreferenzen“ (auch IOR abgekürzt). Ziel dieser speziellen Referenzen ist es, ein Objekt weltweit  eindeutig  referenzieren  zu  können.  Dazu  besitzen  IORs  eine  präzise  Struktur  und sind  über  alle  CORBA–2.0–Plattformen  hinweg  gültig.  Interoperable  Objektreferenzen  sind in zwei Teile untergliedert. Der erste Teil ist unabhängig von der Art der verwendeten Netz- werkverbindung.  Er  wird  im  GIOP  (Kapitel  4.1)  beschrieben.  Der  zweite  Teil  hingegen  ist abhängig von der verwendeten Netzwerkart. Er wird entsprechend dem speziellen, für dieses Netzwerk typische, aus dem  GIOP abgeleiteten Inter–ORB–Protocol beschrieben. Bei  der  zweiten  Art  der  Objektübergabe  wird  das  gesamte  Objekt  kopiert.  Auch  dieser Vorgang soll zunächst in einem Beispiel (Abbildung 3.3) gezeigt werden. Hier wird das   Abbildung 3.3: Objektübergabe durch Werte [2]  Objekt  bei  einem  Methodenaufruf  durch  Prozess  B  tatsächlich  von  Prozess  A  an  Prozess  B weitergegeben.  Diese  Weitergabe  erfolgt   für  gewöhnlich  durch  Serialisierung  des  Objekts. Wenn Prozess B die Methode startet, so wird sie auf Prozess B ausgeführt. Das heißt, dass es  
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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